Covid-19 Maßnahmen – Ballettstudio Jablonski

(Stand 19.2.2022)

Das Ballettstudio Jablonski unterrichtet auf Basis der gesetzlichen Richtlinien, die ab dem 19. Februar 2022 in Kraft sind.
Außerdem gelten grundsätzlich immer die Verordnungen des Bundes, die regionalen Verordnungen für Niederösterreich und die lokalen Verordnungen des Bezirks Tulln.
Hier finden Sie alle Details, wie diese Richtlinien im Ballettstudio Jablonski umgesetzt werden. Sobald neue, abweichende Richtlinien ausgegeben werden, bekommen Sie per Mail die entsprechende Information, und sie werden hier veröffentlicht.

1. Geimpft, Genesen, Getestet

Grundsätzlich gilt für alle Erwachsenen die 3-G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet)
• Wenn kein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorhanden ist, kann am Ballettunterricht nicht teilgenommen werden.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
• Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 3-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis für das Ballettstudio. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 3-G-Nachweis verfügen, um es betreten zu dürfen.
• Der Nachweis muss vor jeder Unterrichtsstunde von jeder Teilnehmerin bzw. von der verantwortlichen Bezugsperson vorgewiesen werden!
• Als Tests werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden) bzw. Antigen-Tests (24 Stunden) anerkannt. Selbst-Tests ("Wohnzimmertests") werden anerkannt, wenn sie von einer offiziellen Stelle bestätigt sind (z.B. NÖ testet).
• Gratis-Testungen (PCR und Antigen) sind im Haus in der Apotheke möglich. Voranmeldung unbedingt erforderlich: 02272 / 64 555
• Alternativ kann auch einmalig ein Nachweis über eine abgelaufene Infektion (nicht älter als 180 Tage) oder ein Absonderungsbescheid für eine nachweislich an Covid-19 erkrankte Person (nicht älter als 180 Tage) vorgelegt werden.
• Ein Nachweis über vorhandene Antikörper ist 90 Tage lang gültig.
• Bei bereits erfolgten Impfungen sind wie folgt vorzulegen: Grüner Pass oder Ausdruck als Nachweis der vollständigen Immunisierung. Dieser Nachweis darf nicht älter als 180 Tage sein (nach drei Impfungen 270 Tage). Bei Impfung mit Johnson & Johnson muss eine zweite Impfung ab dem 3.1.2022 vorgewiesen werden. Eine Erstimpfung ist 22 Tage bis 90 Tage nach der Impfung gültig.
Mein Impfnachweis ist beim Studio sichtbar ausgehängt.

2. Maskenpflicht

Bei Betreten des Gebäudes herrscht Maskenpflicht (FFP2-Masken, Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske). Im Ballettstudio muss keine Maske getragen werden.

3. Abstände und Teilnehmerzahl

Abstände und begrenzte Teilnehmerzahlen sind nicht mehr notwendig.

4. Gesund zum Training

Grundsätzlich bitte nur gesunde Kinder ohne etwaige Krankheitssymptome (Schnupfen, Husten, Fieber etc.) zum Unterricht bringen. Um die Sicherheit für die Kursteilnehmer und mich zu gewährleisten, bitte ich um Verständnis, dass ich kranke Kinder nicht trainieren lasse. Bitte lassen Sie Ihr Kind auch zuhause, wenn es eine ernste Erkrankung in der Familie gibt.

5. Im Verdachtsfall einer Covid-19-Erkrankung

Besteht der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung, wird die Person umgehend in die Garderobe gebracht, die damit für alle anderen Personen gesperrt ist. Ich informiere die Gesundheitsberatung unter 1450 und die Gesundheitsbehörde. Alle Anwesenden müssen bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals im Studio bleiben und den Anweisungen des Personals Folge leisten. Ich informiere die Erziehungsberechtigten der unmittelbar Betroffenen. Alle weiteren Maßnahmen werden von der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegt.

6. Sicherheit im Studio

Zwischen den Unterrichtsstunden werden die Stangen, die Türschnallen und etwaiges Trainingsmaterial von mir desinfiziert.
Erwachsenenkurs: Bitte eigene Matten oder große Tücher für die vorhandenen Matten mitbringen!

7. Allgemeine Hygiene

Hände gründlich waschen bzw. altersadäquat desinfizieren vor und nach dem Unterricht! Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
Körperkontakt wie Händeschütteln etc. vermeiden!
Das Studio wird in den Pausen und während des Unterrichts gelüftet.
Wer zur Risikogruppe gehört oder mit Personen einer Risikogruppe in einem Haushalt lebt, muss eigenverantwortlich entscheiden, ob der Unterricht geeignet ist.

8. Übergabe, Pünktlichkeit

Nach Unterrichtsende werde ich die Teilnehmerinnen an die Begleitpersonen übergeben (für volljährige Teilnehmerinnen gilt sinngemäß die Eigenverantwortung).
Es liegen Formulare zur Kontaktdatenerhebung für Begleitpersonen auf. Bei einem Aufenthalt, der länger als 15 Minuten dauert, unbedingt eintragen und bei mir einen 2-G Nachweis vorzeigen!
Bitte halten Sie sich grundsätzlich nur so kurz wie möglich im gesamten Haus auf! Das Gesundheitszentrum steht als Aufenthaltsort nicht zur Verfügung, außer bei absoluter Notwendigkeit (z.B. Eltern von sehr jungen Teilnehmerinnen).
Wichtig ist, dass Sie pünktlich zum Unterricht und zur Abholung erscheinen. Sobald der Unterricht begonnen hat, kann ich keine Kinder mehr in Empfang nehmen! Und ich kann nicht warten, bis Ihre Kinder abgeholt werden.

9. Persönliche Absprachen

Gewünschte Absprachen mit mir bitte ausschließlich telefonisch bzw. schriftlich. Der Eingangsbereich wird zu dicht, wenn zugleich die Kinder das Studio verlassen bzw. betreten wollen. Ich habe die Verantwortung für die Kinder im Studio und kann deswegen den Raum nicht verlassen. Ich bitte um Verständnis.
Ich erinnere nochmals an das Parkverbot auf dem Parkplatz der Apotheke!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!